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Ratgeber Mietrecht 2026

Wohnung besenrein übergeben: Was heißt das – und was schulden Sie dem Vermieter?

Fegen reicht? Fenster putzen? Streichen? Was „besenrein“ wirklich bedeutet, was der Vermieter verlangen darf und wie die Übergabe stressfrei gelingt.

Von Lindi Hoxha, Geschäftsführer · 28. Juli 2026 · Lesezeit ca. 8 Min. · Region Landshut

Inhalt

Der Mietvertrag ist gekündigt, der Übergabetermin steht – und im Vertrag taucht dieses eine Wort auf: „besenrein“. Doch was heißt das eigentlich? Reicht einmal Durchfegen, oder muss die Wohnung blitzblank geputzt und frisch gestrichen sein? Gerade zum Ende der Übergabe-Saison am 31. August erreichen uns diese Fragen täglich. Als Fachbetrieb für Wohnungsauflösungen in Landshut und Umgebung übergeben wir bei Entrümpelung Hox jede Woche Wohnungen an Vermieter und Hausverwaltungen – hier erfahren Sie, was Sie wirklich schulden und was nicht.

✅ Auf einen Blick
  • ✓„Besenrein“ heißt: Wohnung leer räumen und grobe Verschmutzungen beseitigen – mehr nicht (BGH, Urteil vom 28.06.2006, VIII ZR 124/05).
  • ✓Keine Grundreinigung geschuldet: Fenster putzen, Teppich shampoonieren oder Streichen gehören nicht zu „besenrein“.
  • ✓Die Wohnung muss zum Ende der Mietzeit vollständig geräumt zurückgegeben werden (§ 546 BGB) – inklusive Keller, Speicher und Einbauten des Mieters.
  • ✓Räumung + besenreine Übergabe gibt es bei uns aus einer Hand – zum Festpreis nach kostenloser Besichtigung.

Was bedeutet „besenrein“ genau?

Die kurze Antwort: „Besenrein“ bedeutet, dass Sie die Wohnung vollständig leer räumen und grobe Verschmutzungen beseitigen – nicht mehr und nicht weniger. Der Bundesgerichtshof hat das klargestellt (Urteil vom 28.06.2006, VIII ZR 124/05): Geschuldet ist das Entfernen grober Verschmutzungen, keine Grundreinigung.

Im Alltag heißt das: Böden fegen oder saugen, Spinnweben entfernen, Müll und sämtliche Möbel hinaus – dann ist die Wohnung besenrein. Die folgende Tabelle zeigt auf einen Blick, was dazugehört und was nicht:

AufgabeGehört zu „besenrein“?Anmerkung
Wohnung vollständig leer räumen✓ JaAlle Möbel, Kartons und persönlichen Gegenstände – auch aus Keller, Speicher und Garage.
Böden fegen oder saugen✓ JaGrobe Verschmutzungen beseitigen genügt.
Spinnweben und groben Schmutz entfernen✓ JaEin Durchgang mit Besen bzw. Staubsauger reicht.
Fenster putzen✗ NeinEine Grundreinigung ist nicht geschuldet.
Teppiche shampoonieren / Bad entkalken✗ NeinNormale Gebrauchsspuren sind Sache des Vermieters.
Wände streichen / renovieren✗ Nein**Nur, wenn Schönheitsreparaturen im Vertrag wirksam vereinbart sind – das ist eine eigene Frage.

Kurzform der Rechtslage nach BGH VIII ZR 124/05 – im Einzelfall entscheidet der Mietvertrag. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung.

Was bedeutet „besenrein“ genau
Was bedeutet „besenrein“ genau

Was der Vermieter verlangen darf – und was nicht

Grundlage der Rückgabe ist § 546 BGB: Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache nach Ende des Mietverhältnisses zurückzugeben – vollständig geräumt und mit allen Schlüsseln. Dazu gehört auch, eigene Einbauten wie Regale, Lampen oder eine selbst eingebaute Küche zu entfernen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Was der Vermieter verlangen darf: eine leere, besenreine Wohnung, die Rückgabe aller Schlüssel und die Beseitigung von Schäden, die über normale Abnutzung hinausgehen.

Was er nicht verlangen darf: eine porentief gereinigte oder frisch renovierte Wohnung – es sei denn, wirksam vereinbarte Schönheitsreparaturen sind tatsächlich fällig. Viele pauschale Renovierungsklauseln in älteren Mietverträgen sind unwirksam. Prüfen Sie im Zweifel Ihren Vertrag oder lassen Sie ihn prüfen, bevor Sie zum Pinsel greifen.

Wichtig ist auch die Abgrenzung zur normalen Abnutzung: Laufspuren im Teppich, leicht vergilbte Wände oder kleine Gebrauchsspuren an Türen entstehen beim vertragsgemäßen Wohnen – dafür haften Sie nicht. Anders sieht es bei echten Schäden aus, etwa einem Brandfleck im Boden oder einem gesprungenen Waschbecken. Diese Unterscheidung sorgt bei Übergaben am häufigsten für Diskussionen.

ℹ️ Hinweis: Wird die Wohnung nicht geräumt übergeben, kann der Vermieter die Räumung nachholen lassen und die Kosten geltend machen – oft über die Kaution. Eine saubere, dokumentierte Übergabe ist deshalb bares Geld wert.

Bis wann muss die Wohnung leer sein?

Die Wohnung muss zum Ende der Mietzeit übergeben werden – bei einer Kündigung zum Monatsende also in der Regel am letzten Werktag des Monats. Der 31. August ist erfahrungsgemäß einer der häufigsten Übergabetermine des Jahres: Wer jetzt liest, hat oft nur noch wenige Wochen.

Planen Sie rückwärts: Erst ausräumen, dann besenrein machen, dann übergeben. Für eine komplette Wohnung sollten Sie in Eigenregie mehrere Wochenenden einplanen – unser Team schafft sie in ein bis drei Tagen. Was die Räumung kostet, zeigt unser Ratgeber Wohnung entrümpeln: Kosten. Und wenn es eng wird: Kurzfristige Termine sind bei uns oft noch in derselben Woche möglich.

💡 Tipp: Vereinbaren Sie den Übergabetermin nicht auf den letzten Drücker. Ein Puffer von zwei, drei Tagen zwischen Räumung und Übergabe nimmt den Druck heraus – falls doch noch eine Kleinigkeit auffällt, bleibt Zeit zum Nachbessern. Und stimmen Sie Sonderfälle wie einen Nachmieter oder eine vorzeitige Schlüsselübergabe immer schriftlich mit dem Vermieter ab.

Checkliste für die Wohnungsübergabe

Damit am Übergabetag nichts schiefgeht, hier die wichtigsten Punkte zum Abhaken:

  • ☐Alles raus: Wohnung, Keller, Speicher und Garage vollständig leeren – auch den Inhalt von Einbauschränken.
  • ☐Besenrein machen: Böden fegen oder saugen, Spinnweben entfernen, Müll entsorgen.
  • ☐Zählerstände ablesen (Strom, Gas, Wasser) und mit Foto dokumentieren.
  • ☐Übergabeprotokoll anfertigen: Zustand, Zählerstände und Schlüsselanzahl schriftlich festhalten – von beiden Seiten unterschrieben.
  • ☐Fotos machen – gerade bei strittigen Übergaben Gold wert.
  • ☐Alle Schlüssel übergeben, auch Keller-, Briefkasten- und Nachschlüssel.

Die Wohnungsübergabe ist übrigens meist der letzte Schritt einer größeren Aufgabe – vom Aussortieren bis zum Papierkram. Die komplette Aufgabenliste dafür finden Sie in unserer Haushaltsauflösung-Checkliste zum Ausdrucken und Abhaken.

Checkliste für die Wohnungsübergabe
Checkliste für die Wohnungsübergabe
Übergabetermin rückt näher?

Kostenlose, unverbindliche Besichtigung in Landshut und Umgebung – kurzfristige Termine sind oft noch in derselben Woche möglich.

Räumung und besenreine Übergabe aus einer Hand

Räumen, entsorgen, besenrein übergeben – bei uns bekommen Sie das als Komplettlösung aus einer Hand. Unser geschultes Team räumt die Wohnung vollständig, hauseigene Schreiner demontieren Küche und Möbel fachgerecht, und entsorgt wird sauber getrennt und umweltbewusst.

Zum Abschluss übergeben wir jede Räumung besenrein: Bei Mietwohnungen saugen wir zusätzlich durch und wischen die Sockelleisten ab. Den Zustand dokumentieren wir auf Wunsch mit Vorher-Nachher-Fotos – so gehen Sie mit einem guten Gefühl in die Übergabe, und Ihre Kaution ist bestmöglich geschützt. Als Richtwert gilt: 15–35 € pro Quadratmeter, verbindlich ist der Festpreis nach der kostenlosen Besichtigung. Was schriftlich vereinbart wird, gilt – ohne Nachforderungen und ohne versteckte Kosten. Auf uns ist Verlass!

Unsere Festpreisgarantie

Was schriftlich vereinbart wird, gilt – keine Nachberechnung, keine versteckten Kosten. Der Preis ändert sich nur, wenn Sie zusätzliche Leistungen wünschen.

Übrigens: Auch bei einer Wohnungsauflösung lohnt der zweite Blick auf den Bestand. Gut erhaltene Möbel und Wertgegenstände dokumentieren wir und rechnen den Erlös an – das senkt die Kosten der Räumung. Und wenn zwischen Auszug und neuem Zuhause eine Lücke klafft, lagern wir Ihre Sachen bis zu sechs Wochen kostenlos in Pfeffenhausen bei Landshut ein. Sie sehen: Vom ersten Karton bis zur Schlüsselübergabe müssen Sie sich um nichts kümmern.

Räumung und besenreine Übergabe aus einer Hand
Räumung und besenreine Übergabe aus einer Hand

Häufige Fragen zur besenreinen Übergabe

Besenrein heißt: vollständig leer geräumt und von groben Verschmutzungen befreit. Böden fegen oder saugen, Spinnweben entfernen, Müll und Möbel hinaus – eine Grundreinigung oder Renovierung ist damit nicht gemeint (BGH, Urteil vom 28.06.2006, VIII ZR 124/05).

Nein, zum Begriff „besenrein“ gehört das Fensterputzen nicht. Geschuldet ist nur die Beseitigung grober Verschmutzungen. Etwas anderes kann sich nur aus wirksamen Sondervereinbarungen in Ihrem Mietvertrag ergeben.

Nicht wegen „besenrein“ – Streichen ist eine Schönheitsreparatur und nur geschuldet, wenn sie im Mietvertrag wirksam vereinbart und tatsächlich fällig ist. Viele pauschale Renovierungsklauseln sind unwirksam; prüfen Sie den Vertrag im Zweifel, bevor Sie renovieren.

Der Vermieter kann die Räumung und Reinigung nachholen lassen und Ihnen die Kosten in Rechnung stellen – häufig wird dafür die Kaution herangezogen. Eine vollständige, dokumentierte Übergabe mit Protokoll und Fotos schützt Sie davor.

Ja. Zurückzugeben ist die komplette Mietsache (§ 546 BGB) – also auch Keller, Speicher, Garage und mitvermietete Nebenräume. Genau diese Räume werden beim Ausräumen am häufigsten unterschätzt.

Ja, alles aus einer Hand: Wir räumen die Wohnung vollständig, demontieren Möbel und Küche, entsorgen fachgerecht und übergeben besenrein – bei Mietwohnungen saugen wir zusätzlich durch und wischen die Sockelleisten. Auf Wunsch dokumentieren wir den Zustand mit Vorher-Nachher-Fotos.

In der Regel sehr schnell – bei kleineren Objekten oft noch in derselben Woche. Eine Wohnung ist meist in ein bis drei Tagen geräumt, sodass sich auch knappe Übergabetermine zum Monatsende halten lassen.