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Ratgeber Angehörige 2026

Umzug ins Pflegeheim: Wohnung auflösen mit Checkliste und Zeitplan

Wenn Mama oder Papa ins Heim ziehen, ist das mehr als ein Umzug. Wie Sie die Wohnung Schritt für Schritt auflösen – mit klaren Fristen, ehrlichen Kosten und viel Rücksicht.

Von Lindi Hoxha, Geschäftsführer · 28. Juli 2026 · Lesezeit ca. 9 Min. · Region Landshut

Inhalt

Der Heimplatz ist zugesagt, der Einzugstermin steht – und plötzlich wird es konkret: Die Wohnung, in der ein ganzes Leben stattgefunden hat, muss aufgelöst werden. Für viele Familien ist das der schwerste Teil des Umzugs ins Pflegeheim, denn hier geht es nicht nur um Möbel, sondern um Erinnerungen – und um einen Menschen, der noch mitreden möchte und soll. Als Fachbetrieb für Wohnungsauflösungen in Landshut und Niederbayern begleiten wir bei Entrümpelung Hox seit vielen Jahren genau solche Übergänge. Dieser Leitfaden führt Sie mit Checkliste und Zeitplan durch alle Schritte – praktisch und einfühlsam zugleich.

✅ Auf einen Blick
  • ✓Kein Sonderkündigungsrecht: Für die Mietwohnung gilt die reguläre Frist von drei Monaten (§ 573c BGB) – früh kündigen spart doppelte Kosten.
  • ✓Erst die Vollmacht klären: Angehörige dürfen nur mit Vorsorgevollmacht oder als bestellte Betreuer rechtlich für die Eltern handeln.
  • ✓Gemeinsam entscheiden: Was mit ins Heim kommt, bestimmen die Eltern – vertraute Stücke erleichtern das Ankommen enorm.
  • ✓Kosten: Richtwert 15–35 € pro m², Festpreis nach kostenloser Besichtigung – Wertanrechnung und Steuerbonus (§ 35a EStG) senken die Rechnung.

Zuerst klären: Vollmacht und Kündigungsfrist

Bevor Kartons gepackt werden, gehören zwei Dinge geklärt – das erspart später viel Ärger:

Die Vollmacht. Kündigen, Verträge auflösen, eine Räumung beauftragen: All das dürfen Angehörige nur, wenn sie dazu bevollmächtigt sind – über eine Vorsorgevollmacht oder als gerichtlich bestellte Betreuer. Kann Ihr Angehöriger noch selbst entscheiden, unterschreibt er einfach selbst, und Sie unterstützen. Falls nicht, klären Sie die Vertretung zuerst – ohne sie sind Kündigung und Auflösung rechtlich angreifbar.

Die Kündigungsfrist. Ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht für den Umzug ins Pflegeheim gibt es nicht – für die Mietwohnung gilt die reguläre Frist von drei Monaten (§ 573c BGB). Das klingt lang, hat aber eine gute Seite: Es bleibt genug Zeit, die Auflösung ohne Hektik zu planen. Kündigen Sie trotzdem so früh wie möglich, denn bis zur Übergabe läuft die Miete weiter – parallel zu den Heimkosten.

💡 Tipp: Fragen Sie beim Vermieter nach einem Nachmieter oder einer vorzeitigen Übergabe. Viele Vermieter sind gesprächsbereit, wenn die Wohnung besenrein und gepflegt zurückkommt – jeder gesparte Monat Miete zählt.

Bei Eigentum gilt anderes: Gehört die Wohnung oder das Haus Ihrem Angehörigen, gibt es keine Kündigungsfrist – dafür laufen Hausgeld, Versicherungen und Nebenkosten weiter, bis über Verkauf oder Vermietung entschieden ist. Diese Entscheidung muss nicht sofort fallen: Eine geräumte, besenreine Immobilie lässt sich später in Ruhe und deutlich besser vermarkten.

Zuerst klären Vollmacht und Kündigungsfrist
Zuerst klären Vollmacht und Kündigungsfrist

Checkliste & Zeitplan: Wohnung auflösen in 6 Etappen

Der bewährte Fahrplan aus unserer Praxis – rückwärts geplant vom Einzugstermin ins Heim:

ZeitpunktDie wichtigsten AufgabenErledigt
8+ Wochen vorherHeimplatz fix machen, Vollmacht klären, Mietvertrag kündigen, wichtige Dokumente zusammenstellen☐
6 Wochen vorherMit dem Heim abstimmen, welche Möbel und persönlichen Dinge mitgebracht werden dürfen☐
4 Wochen vorherGemeinsam sichten: Was kommt mit, was bleibt in der Familie, was wird verkauft oder gespendet?☐
2–3 Wochen vorherKostenlose Besichtigung und schriftliches Festpreisangebot für die Auflösung einholen☐
UmzugswocheErst der kleine Umzug ins Heim, danach die Räumung der Wohnung – Zählerstände ablesen☐
DanachBesenreine Übergabe mit Protokoll, Verträge kündigen, Nachsendeauftrag, Rechnung für die Steuer aufheben☐

Alle Zeitangaben sind Richtwerte – bei kurzfristigen Heimplätzen lässt sich der Ablauf deutlich straffen. Eine ausführliche Aufgabenliste zum Abhaken bietet unsere Haushaltsauflösung-Checkliste.

Die komplette Aufgabenliste mit allen Details – vom Nachsendeauftrag bis zum Übergabeprotokoll – finden Sie in unserer Haushaltsauflösung-Checkliste zum Ausdrucken und Abhaken. Sie passt eins zu eins auch auf den Pflegeheim-Fall. Muss es schneller gehen, weil der Heimplatz kurzfristig frei wurde? Kein Problem – dann verdichten wir den Ablauf: Besichtigung oft noch in derselben Woche, Angebot am selben Tag, Räumung kurz darauf. Sprechen Sie uns einfach auf Ihren Termin an.

Was kommt mit ins Pflegeheim?

Ein Pflegeheimzimmer ist deutlich kleiner als eine Wohnung – meist bleibt Platz für wenige, dafür umso wichtigere Dinge. Diese vier Kategorien haben sich bewährt:

Vertraute Möbel

Der Lieblingssessel, die kleine Kommode, die Stehlampe – was das Heim erlaubt, macht aus dem Zimmer ein Zuhause. Vorher Maße und Hausordnung abstimmen.

Erinnerungen

Fotos, Bilder, kleine Andenken – sie geben Halt und erleichtern das Ankommen mehr als jedes neue Möbelstück.

Kleidung & Alltag

Bequeme, gut schließbare Kleidung, Waschzeug, Brille, Hörgerät – praktisch gedacht und mit Namen beschriftet.

Dokumente

Ausweis, Versichertenkarte, Vollmachten, Patientenverfügung und Medikamentenplan – gesammelt in einer Mappe, die im Heim greifbar bleibt.

💡 Tipp: Lassen Sie Ihren Angehörigen so viel wie möglich selbst entscheiden – auch wenn es länger dauert. Wer mitbestimmen darf, was mitkommt, zieht leichter um. Und was noch unklar ist, muss nicht sofort entschieden werden: Wir lagern Möbel und persönliche Dinge bis zu sechs Wochen kostenlos in Pfeffenhausen bei Landshut ein.

Bewährt hat sich außerdem ein Familiengespräch, bevor sortiert wird: Wer möchte welches Stück übernehmen? Wer kümmert sich um was? Klare Absprachen unter Geschwistern verhindern, dass mitten im Umzug alte Diskussionen aufbrechen – und Ihr Angehöriger erlebt, dass seine Sachen in gute Hände wandern statt in irgendeinen Container. Genau dieses Gefühl macht das Loslassen leichter.

Was kommt mit ins Pflegeheim
Was kommt mit ins Pflegeheim
Der Heimplatz steht – wir übernehmen den Rest

Kostenlose, unverbindliche Besichtigung in Landshut und Umgebung – einfühlsam, diskret und mit einem persönlichen Ansprechpartner für Ihre Familie.

Die Auflösung selbst: Alles aus einer Hand

Wenn feststeht, was mitkommt und was in der Familie bleibt, übernehmen wir den Rest – als Komplettlösung aus einer Hand: Unser geschultes Team räumt die Wohnung vollständig, hauseigene Schreiner demontieren Küche und Möbel fachgerecht, entsorgt wird sauber getrennt und umweltbewusst. Zum Schluss übergeben wir besenrein an den Vermieter – auf Wunsch mit Vorher-Nachher-Fotos und Übergabeprotokoll.

Gut Erhaltenes muss dabei nicht in den Container: Antiquitäten, Schmuck und Möbel mit Wert werden dokumentiert und angerechnet, brauchbare Stücke gehen auf Wunsch als Spende an Caritas oder Diakonie. Als Richtwert für die Kosten gelten 15–35 € pro Quadratmeter – nach der kostenlosen Besichtigung erhalten Sie ein verbindliches Festpreisangebot ohne versteckte Kosten. Und mit der Rechnung sparen Sie sogar Steuern: 20 % der Arbeitskosten, bis zu 4.000 € pro Jahr, sind als haushaltsnahe Dienstleistung absetzbar (§ 35a EStG).

Unsere Festpreisgarantie

Was schriftlich vereinbart wird, gilt – keine Nachberechnung, keine versteckten Kosten. Der Preis ändert sich nur, wenn Sie zusätzliche Leistungen wünschen.

Kosten, Pflegekasse und das gute Gefühl danach

Wer zahlt das alles? Grundsätzlich Ihr Angehöriger selbst – aus seinem Vermögen, denn es ist seine Wohnung und sein Umzug. Als Bevollmächtigte wickeln Sie die Zahlung ab und heben alle Belege auf. Wichtig zu wissen: Die Pflegekasse zahlt die Wohnungsauflösung nicht – sie bezuschusst nur wohnumfeldverbessernde Maßnahmen wie Umbauten (§ 40 SGB XI). Reichen Einkommen und Vermögen nachweislich nicht aus, kann im Einzelfall das Sozialamt auf Antrag einspringen – stellen Sie den Antrag unbedingt vor der Beauftragung und legen Sie unser schriftliches Festpreisangebot bei.

Ein Gedanke noch, der vielen Familien hilft: Eine aufgelöste Wohnung ist kein Verlust der Erinnerungen. Die wichtigsten Stücke ziehen mit ins Heim oder bleiben in der Familie – und genau dafür nehmen wir uns beim Sichten die Zeit. Bei besonders sensiblen Situationen holen wir auf Wunsch erfahrene Sozialpädagogen dazu. Übrigens: Falls Sie diesen Weg nach einem Todesfall gehen müssen, gelten teils andere Fristen und Regeln – alle Unterschiede erklärt unser Leitfaden Haushaltsauflösung nach Todesfall.

Und organisatorisch? Sie haben bei uns einen persönlichen Ansprechpartner, der Ihre Situation kennt – von der ersten Besichtigung bis zur Schlüsselübergabe. Termine legen wir so, dass erst der kleine Umzug ins Heim gut über die Bühne geht und die Räumung danach folgt. So ist Ihr Angehöriger beim Abschied aus der Wohnung schon gut angekommen – und Sie müssen nicht an zwei Orten gleichzeitig sein.

Kosten, Pflegekasse und das gute Gefühl danach
Kosten, Pflegekasse und das gute Gefühl danach

Häufige Fragen zum Umzug ins Pflegeheim

In dieser Reihenfolge: Vollmacht klären, Mietvertrag kündigen, mit dem Heim abstimmen, was mitkommt, gemeinsam sichten – und für den Rest eine Räumung mit besenreiner Übergabe beauftragen. Unsere Checkliste mit Zeitplan in diesem Artikel führt Sie durch alle Schritte.

Nein. Für den Umzug ins Pflegeheim gibt es kein gesetzliches Sonderkündigungsrecht – es gilt die reguläre Kündigungsfrist von drei Monaten (§ 573c BGB). Kündigen Sie deshalb so früh wie möglich, denn Miete und Heimkosten laufen sonst parallel.

Nur die Eltern selbst – oder wer sie rechtlich vertreten darf. Das sind Bevollmächtigte mit Vorsorgevollmacht oder gerichtlich bestellte Betreuer. Ohne Vollmacht sollten Angehörige weder kündigen noch eine Auflösung beauftragen.

Grundsätzlich der Betroffene selbst aus seinem Vermögen. Die Pflegekasse zahlt die Auflösung nicht; sie bezuschusst nur wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (§ 40 SGB XI). Bei nachgewiesener Bedürftigkeit kann im Einzelfall das Sozialamt auf Antrag helfen – vor der Beauftragung beantragen.

Das legt jedes Heim selbst fest – üblich sind kleine vertraute Möbel, Bilder, Fotos, Kleidung und persönliche Gegenstände. Stimmen Sie die Liste vorab mit der Heimleitung ab und messen Sie das Zimmer aus, bevor Möbel eingeplant werden.

Nichts muss überstürzt entsorgt werden: Wertvolles wird dokumentiert und angerechnet, gut Erhaltenes gespendet, der Rest fachgerecht entsorgt. Bei Unentschlossenheit lagern wir Möbel und Erinnerungsstücke bis zu sechs Wochen kostenlos in Pfeffenhausen ein.

Als Richtwert gelten bei uns 15–35 € pro Quadratmeter, abhängig von Menge, Zugänglichkeit und Aufwand. Nach der kostenlosen Besichtigung erhalten Sie ein verbindliches Festpreisangebot – Wertanrechnung und der Steuerbonus nach § 35a EStG senken die Kosten zusätzlich.