Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Entrümpelung HOX
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Angebote und Leistungen zwischen dem Auftraggeber und Entrümpelung HOX (nachfolgend „Unternehmen“ genannt), die im Rahmen von Entrümpelungsarbeiten, Haushaltsauflösungen, Möbelentsorgungen und weiteren vereinbarten Leistungen erbracht werden.
2. Beauftragung Dritter
Das Unternehmen ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Verpflichtungen fachkundige Subunternehmer oder Partnerunternehmen einzusetzen. Die Auswahl erfolgt mit der gebotenen Sorgfalt und unter Wahrung der Interessen des Auftraggebers.
Zusätzliche, nicht vereinbarte Leistungen oder nachträgliche Auftragserweiterungen werden gesondert vergütet.
3. Leistungsumfang
Zum Leistungsumfang gehören die Demontage, Sortierung, der Abtransport sowie die fachgerechte Entsorgung von Mobiliar, Haushaltsgegenständen und sonstigem Räumungsgut. Die Ausführung kann als Einzel- oder Komplettdienstleistung erfolgen. Auf Wunsch erfolgt die Übergabe der Räumlichkeiten besenrein. Sonderleistungen wie Reinigung, Demontage komplexer Einrichtungen oder Handwerksarbeiten sind gesondert zu vereinbaren.
4. Haftung
Das Unternehmen haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung verursacht wurden. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet das Unternehmen nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), jedoch begrenzt auf den typischen, vorhersehbaren Schaden.
Keine Haftung besteht für Schäden, die durch nicht fachgerechte Verpackung, fehlende Kennzeichnung empfindlicher Gegenstände oder unzureichende Sicherung durch den Auftraggeber entstehen.
5. Transportsicherung durch den Auftraggeber
Der Auftraggeber ist verpflichtet, bewegliche und empfindliche Teile an elektronischen Geräten wie Waschmaschinen, Fernsehern, Hi-Fi-Anlagen oder IT-Geräten fachgerecht zu sichern. Das Unternehmen übernimmt keine Verantwortung für Schäden, die aus unzureichender Sicherung resultieren.
6. Elektro-, Gas- und Installationsarbeiten
Mitarbeiter des Unternehmens sind nicht verpflichtet, Elektro-, Gas-, Wasser- oder sonstige Installationsarbeiten vorzunehmen, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
7. Weiterverwendung verwertbarer Gegenstände
Gegenstände, die sich noch in verwertbarem Zustand befinden, können – mit Einverständnis des Auftraggebers – karitativen Einrichtungen, Sozialkaufhäusern oder anderen Abnehmern zugeführt werden. Ein Anspruch auf Verwertung besteht nicht.
8. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich als Netto-Preise zuzüglich der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer. Das vereinbarte Entgelt ist nach Ausführung der Leistung sofort fällig – in bar oder per Überweisung nach vorheriger Absprache.
Kommt der Auftraggeber mit seiner Zahlungspflicht in Verzug, ist das Unternehmen berechtigt, weitere Leistungen zurückzuhalten oder entstandene Lagerkosten zusätzlich zu berechnen.
9. Rücktritt vom Vertrag
Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Auftraggeber ist bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Ausführungstermin kostenfrei möglich. Bei kurzfristigerer Absage kann eine pauschale Aufwandserstattung berechnet werden, abhängig vom bereits entstandenen organisatorischen und logistischen Aufwand.
10. Haftung für Missverständnisse
Mündliche Absprachen sind nicht verbindlich, sofern sie nicht schriftlich bestätigt wurden. Das Unternehmen haftet nicht für Missverständnisse aus unklaren oder nicht dokumentierten Weisungen, insbesondere wenn diese an nicht befugte Mitarbeiter übermittelt wurden.
11. Nachkontrolle durch den Auftraggeber
Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei der Übergabe zu prüfen, ob alle zu entsorgenden oder zu räumenden Gegenstände korrekt entfernt wurden. Eine nachträgliche Reklamation nicht entfernter Gegenstände ist ausgeschlossen.
12. Gerichtsstand und Rechtswahl
Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Landshut. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.